Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kanzlei Denzlinger ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website anwaltskanzlei-denzlinger.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA weitgehend vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente: Einige der zum Download angebotenen PDF-Dokumente (z.B. Vollmachten) sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei optimiert. Wir arbeiten daran, diese sukzessive durch barrierefreie Versionen zu ersetzen.
- Kartenansicht: Die eingebundene Google Maps Karte ist für Screenreader-Nutzer nur eingeschränkt bedienbar. Die wesentlichen Kontaktinformationen (Adresse) werden jedoch textlich bereitgestellt.
- Drittanbieter-Widgets: Das Buchungs-Widget von Botscaler wird als Iframe eingebunden. Wir haben auf die Barrierefreiheit des internen Codes dieses Drittanbieters nur begrenzten Einfluss, stellen jedoch sicher, dass der Iframe korrekt betitelt und tastaturbedienbar ist.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 7. Februar 2026 erstellt.
Die Methodik der Erstellung basierte auf einer Selbstbewertung (Audit) der technischen Umsetzung und der visuellen Gestaltung.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns kontaktieren:
Kanzlei Denzlinger
Unterlinden 9
79098 Freiburg i. Br.
E-Mail: info@anwaltskanzlei-denzlinger.de
Telefon: +49 (0) 761 70 39 90
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden (z.B. die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des jeweiligen Bundeslandes).