Internationales Privatrecht/Zivilrecht
Unsere Schwerpunkte im Privatrecht sind: Forderungsrecht, Kaufvertragsrecht, Immobilienkaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht und Arbeitsrecht. Hierbei vertreten wir Sie deutschlandweit und auch international in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationsbüros vor Ort. So können wir prüfen, nach welcher Rechtsordnung vorzugehen ist und ggf. das Problem sogar in einem anderen Staat lösen.